AGB

DATAFORM
Gesellschaft für Datenverwaltung des Möbelhandels mbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 14. Februar 2008

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in dem Geschäftsverkehr zwischen DATAFORM und deren Auftraggebern, soweit nicht Sondervereinbarungen getroffen sind. Von diesen AGB der DATAFORM abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nur dann Vertragsinhalt, wenn DATAFORM ihnen ausdrücklich und schriftlich in ganzen oder in einzelnen aufgeführten Punkten zustimmt.

§ 1 Vertragsschluss

Zwischen DATAFORM und deren Auftraggebern wird zunächst jeweils eine Rahmenvereinbarung schriftlich abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden die von DATAFORM im Einzelfall zu erbringenden Leistungen in einer von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnenden Leistungsbeschreibung niedergelegt.

§ 2 Durchführung von Aufträgen, Rechte an den Daten

DATAFORM erfasst und/oder liefert die Daten im jeweils einheitlichen Branchenformat. Hiervon abweichende Anweisungen des Auftraggebers können nur berücksichtigt werden bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung.
Die Datenhoheit verbleibt bei dem Auftraggeber. Die Rechte an den durch DATAFORM erzeugten Daten liegen daher bei dem Auftraggeber der Datenerfassung.

§ 3 Gewährleistung

Reklamationen wegen vom Auftraggeber erkannter Mängel müssen unverzüglich erfolgen.
Der Umfang der Gewährleistungsverpflichtung von DATAFORM richtet sich nach der Rahmenvereinbarung. Bei Fehlschlagen der Fehlerbeseitigung bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers unberührt.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Übergabe der erfassten Produktdaten an den Auftraggeber.

§ 4 Haftung

DATAFORM haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DATAFORM, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine darüber hinausgehende Schadenshaftung von DATAFORM ist ausgeschlossen.

§ 5 Verzug, Aufrechnung

Wenn der Auftrageber mit der Zahlung in Verzug kommt , ist DATAFORM berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Der Auftraggeber ist jeweils zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur insofern, als dieses auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame Regelungen zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklichen.